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Fachanwälte
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Es gibt zur Zeit folgende Fachgebiete:Agrarrecht -
Arbeitsrecht -
Bank- und Kapitalmarktrecht -
Bau- und Architektenrecht -
Erbrecht -
Familienrecht -
Gewerblicher Rechtsschutz -
Handels- und Gesellschaftsrecht -
Informationstechnologierecht -
Insolvenzrecht -
Medizinrecht -
Miet- und Wohnungseigentumsrecht -
Sozialrecht -
Steuerrecht -
Strafrecht -
Transport- und Speditionsrecht -
Urheber- und Medienrecht -
Verkehrsrecht -
Versicherungsrecht -
Verwaltungsrecht
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