Herne

Laut Wikipedia ist “ein Sachverständiger (engl. expert) eine natürliche Person […] mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. […] Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der besonderen Sachkunde […] Der zertifizierte Sachverständige unterliegt bezüglich seiner persönlichen Eignung und seiner fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle.”
Als von verschiedenen berufsständischen Verbänden zertifizierter, unabhängig und freiberuflich arbeitender Sachverständiger für
  • Brandschutz und Brandursachen, Bauschadenbewertung und Immobilienbewertung
  • Honorarabrechnungen gem. HOAI und nach AHO
  • Immobilien- und Liegenschaftenbewertung
können Sie meiner fachlichen Kompetenz, meinem hervorragendem Ruf und dem Ansehen meiner Arbeiten vertrauen.
Zugleich bin ich eingetragen in Sachverständigenlisten an verschiedenen Gerichten, publiziere regelmäßig in Fachzeitschriften und doziere an öffentlichen Schulungseinrichtungen.
Daneben engagiere ich mich in Normen-, Richtlinienausschüssen und zahlreichen Berufsvereinigungen.
Hinweis: Unlauter agierende Kollegen erkennen Sie daran, dass diese sich als “Bausachverständige” pauschal titulieren und somit das Urteil des OLG Stuttgart, Az.: 2 U 13/07, vom 27.09.2007 ignorieren. Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung “Bausachverständiger” und der Beschränkung der Tätigkeit des Sachverständigen auf das Gebiet, für das er bestellt ist. Die Bezeichnung “Bausachverständiger” deutet auf ein derart umfangreiches Sachgebiet und Fachwissen hin, dass das Sachgebiet in all seinen Facetten wohl kaum von einem einzelnen Sachverständigen gutachterlich bearbeitet werden kann. Wir sind alle nicht allwissend.

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