Donnerstag, 6. August 2020

Wirtschaftsraum EU

 

Eine für den Verbraucher oder für Gerichte unabdingbare Qualitätssicherung ist nur dann möglich, wenn im gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union einheitliche Grundlagen zur Überprüfung der fachlichen Kompetenz für Sachverständige angewandt werden, die von Behörden, Justiz und anderen Marktteilnehmern anerkannt und beachtet werden.

Zeigen Sie sich deshalb ab 2020 als "Personenzertifizierter Sachverständiger" oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder als Personenzertifizierter Sachkundiger auf unserer Seite

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