Mittwoch, 5. August 2020

Schutzgelderpressung angezeigt

Kaum zu glauben aber scheinbar wahr:

Im Rahmen unserer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Netzwerk www.bauexperte.club sind wir von dem Initiator und Admin dieses Netzwerkes, Herrn Hans - Uwe Kraemer aus Auetal, nach seiner eigenen Mitteilung wegen des Deliktes Schutzgelderpressung angezeigt worden.

Da fragt man sich doch wirklich:

Machen die sich in Auetal denn wirklich die Hosen mit der Kneifzange zu ?

Laut Wikipedia: 

Die Schutzgelderpressung bezeichnet eine Verbrechensform der Erpressung, bei der das Opfer gezwungen ist, für versprochenen „Schutz“ eine Leistung – in der Regel Geld – zu erbringen, selbst aber grundsätzlich keine weitere Gegenleistung erhält. Normalerweise haben Bürger ein Grundvertrauen in ihren Staat, weil er seinen Bürgern Sicherheit als ein öffentliches Gut zur Verfügung stellt. Ist der Staat nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen, treten private Anbieter an seine Stelle und bieten Sicherheit als ein privates Gut an. Synonym werden die Begriffe Schutzzins und Schirmgeld verwendet.


Was hat das Delikt Schutzgelderpressung mit dem UWG, dem BGB und der ZPO zu tun ?

„Principiis obsta“ -  Wehret den Anfängen ! So heisst es doch irgendwo !

Wir haben deshalb erst einmal gegen den Hans-Uwe Kraemer einen Strafantrag gestellt; wegen Nötigung, Verleumdung, vorsätzlicher Erstattung einer falschen Anzeige usw.! 

Er versucht dadurch nur uns einzuschüchtern, uns von der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen ihn und seine Netzwerkpartner abzuhalten.

Er selbst und einige andere Netzwerkpartner werden jetzt von dem bekannten Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer vertreten. Dieser wurde vor allem dadurch bekannt, daß er 2008 / 2010 ganz massiv im Auftrage von BAG´s and more  abgemahnt hatte, was ihm auch diesen Artikel in der Anwaltspresse eingebracht hatte:


Im Artikel wird auch erwähnt, daß dieser Anwalt hier rechtsmissbräuchlich vorgegangen ist. Unter anderem heisst es da:

"Wir konnten seinerzeit beweisen, dass Weiß & Partner verschiedentlich falschen Vortrag gehalten hatten, insbesondere zu den bei der Abmahnerin angeblich entstandenen Kosten." 

Mit objektiv falschen Fakten wurden demnach die Schriftsätze dieser Kanzlei gefüllt, um so die Verfahren zu gewinnen und an die ersehnten Anwaltsgebühren zu gelangen.

Jetzt haben wir es also auf der Gegenseite mit diesem Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer zu tun.

Selbstverständlich sind wir jetzt entsprechend vorsichtig, denn dieser Herr Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer verfügt ohne Zweifel über ein spezielles Know How.

Wir haben jedenfalls den Eindruck, dass er sich jetzt darauf spezialisiert hat mit seiner Domain https://www.ratgeberrecht.eu und den Veröffentlichungen zum Thema Abmahnungen nur Mandanten zu ködern.

Auch solche Mandanten wie unseren Hans-Uwe Kraemer, der vorher von der Kanzlei Brandi in Hannover vertreten wurde.

Das Angebot der Kanzlei lautet:

Kostenloses Orientierungstelefonat !

Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden

Laut uns vorliegenden Informationen soll diese Pauschale 300 EURO betragen.

Aber Achtung:
Was passiert, wenn es doch zu einem Gerichtstermin kommt ?
Welche Gebühren fallen dann wohl an ?

Kein schlechtes Geschäftsmodell, denn so bekommt man auch Kontakt zu Mandanten, die bereits bei anderen Kanzleien ein Mandat erteilt hatten.

Letztlich gewinnt der Alexander F. Bräuer so neue Mandanten, kann wieder prozessieren und Gebühren abrechnen. 

Wenn die Verfahren verloren gehen dann werden die angefallenen Gebühren eben dem eigenen Mandanten in Rechnung gestellt !



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