Mittwoch, 6. Mai 2020

TÜV - geprüft ?


Werbung mit Hinweis „TÜV-geprüft“ – Weitergehende Angaben zu Hintergründen erforderlich


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ebenfalls Ende 2014 (Urteil vom 25. November 2014, Az.: I-20 U 208/13) sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob und inwieweit ein werbender Hinweis mit der Aussage „TÜV-geprüft“ zulässig ist, wenn und soweit keine weitergehenden Erläuterungen dargelegt wurden.

Urteil im Volltext bei https://openjur.de/u/759086.html

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