Ein Kollege aus Nordrhein Westfalen nahm an einer Ausschreibung einer ostdeutschen Stadt teil, die Brandschutzdienstleistungen an kommunalen Gebäuden ausgeschrieben hatte.
Er kalkulierte knapp und gab sein Gebot ab: 28 500 EURO.
Monate später erhielt er darüber Bescheid, dass er unterlegen war, eine Dipl.Ingenieurin aus der Stadt hatte die Ausschreibung gewonnen. Mit einem Angebot von 14 000 EURO.
Kaum zu glauben !
Liegen hier alle denkbaren Verstösse gegen Ausschreibungsrichtlinien und gegen die HOAI, vielleicht auch unzulässiges Preisdamping vor ?
- Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer haben sich den Statuten der Kammer unterworfen insbesondere der Berufsordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer. So auch § 5 Abs. 1 und 2 der Berufsordnung, die wie folgt lauten:
Seite 2
„(1) Eine qualifizierte und erfolgreiche Ingenieurleistung erfordert eine leistungsgerechte, auskömmliche und angemessene Vergütung bzw. Honorierung.
(2) Für ihre berufliche Tätigkeit berechnen Ingenieure eine Vergütung entsprechend den jeweils gültigen Honorar-, Gebühren- und Entschädigungsordnungen oder anderen gesetzlichen Vergütungsregelungen. Diese geltenden Vergütungsregelungen sind einheitliche Regelwerke, die für alle Ingenieure bindend sind und aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung weder unterschritten noch überschritten werden dürfen. Wer wettbewerbsverzerrende Honorare vereinbart oder berechnet, verhält sich berufsschädigend und macht sich strafbar.“
Der Anbieter ist also verpflichtet von seinem Auftraggeber eine leistungsgerechte, auskömmliche und angemessene Vergütung zu fordern. Sowie die jeweils gültige Honorarordnung z. B. bei der Angebotserstellung anzuwenden, hier die HOAI bzw. die AHO Heft 17. Sinn und Zweck der Regelung ist mithin die Verhinderung von „Preisdumping“ .
Verstöße gegen die Berufsordnung können gem. § 27 BbgIngKamG gerügt oder gem. § 28 BbgIngKamG in einem Ehrenverfahren geahndet werden. Im Ehrenverfahren kann unter anderem auf einen Verweis, ein Verwarngeld oder den Ausschluss aus der Ingenieurkammer erkannt werden.
Die Aufklärung des Falles ist noch anhängig, wir werden weiter berichten.
D.P.Müller
Redaktion
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