Samstag, 18. April 2020

Gutachter und Zahlen

In einem aktuellen anhängigen wettbewerbsrechtlichen Verfahren mussten wir erstaunlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass einer dieser Herren Dipl. Ingenieure uns sehr grob beschimpfte und auch strafrechtlich relevant mit dem Ausdruck "Vollidiot" beleidigte.

Was war passiert ?

Die "Der Hausinspektor GMBH" mit Sitz in Ganderkese in Norddeutschland warb in Ihrer Internetseite  www.der-hausinspektor.de seit mehr als 10 Jahren für die Erstellung von Gutachten bei Immobilienerwerb; zu den anfallenden Kosten fand sich die Werbeaussage

Honorare ab 400,00 EURO zuz. 19 % MwST

Das ist ein ganz eindeutiger Verstoß gegen Preisangabenverordnung.
Einer unserer Kunden hatte sich dazu bei uns beschwert.
Deshalb haben wir uns den vorliegenden Sachverhalt einmal näher angeschaut.
Feststellen konnten wir, dass diese GMBH offenbar mit Franchisingpartnern in ganz Deutschland kooperierte, auf der Homepage findet sich eine entsprechende Deutschlandkarte mit den Anschriften dieser Partner.
Für jeden einzelnen dieser Partner, insgesamt für 25 Einzelbüros, ist zusätzlich in der Homepage eine Unterseite anklickbar.

Zum Beispiel so wie diese: https://www.der-hausinspektor.de/bausachverstaendiger-bochum 

Diese Seite gehört zu 
Dipl. Ing. Frank Krüger Werdener Straße 28 · 45219 Essen

Auf allen Unterseiten stand die wettbewerbsrechtlich unzulässige Preisangabe.

   Honorare ab 400,00 EURO zuz. 19 % MwST

(400 EURO für ein Gutachten eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in Deutschland  mit einem Wert von 150 000 - 250 000 EURO ? 
Was sagt die HOAI denn dazu ? )

Ist das etwa eine Lockvogelwerbung und das erstellte Gutachten kostet am Ende doch vierstellig ?

Denn was kann ein Gutachter, der in der Regel einen Stundensatz von ca 150 EURO berechnet, für 400 EURO Honorar überhaupt leisten ? Nur 2,6 Stunden Zeiteinsatz !
Er muss das zu begutachtende Objekt anfahren, er muss es begehen, er muss messen, Daten aufschreiben, er muss Fotos machen, am Ende muss er auch noch alles im Büro zu einem schriftlichen Gutachten ausarbeiten und drucken, damit der Auftraggeber auch etwas in die Hand bekommt, was den Namen Gutachten verdient.

Alles für 400 EURO ? Unmöglich ! 

Nach Rücksprache mit unserem Anwalt entschlossen wir uns dazu, den Betreiber der Internetseite, die GMBH sowie eine der Unterseiten auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung in Anspruch zu nehmen.

Wir verzichteten absichtlich darauf alle Einzelseiten einzeln anwaltlich kostenpflichtig abmahnen zu lassen.

Die einzelnen Seitenverantwortlichen wurden dann mit dem vom Anwalt vorgegebenen Text von uns angeschrieben (abgemahnt), über den Sachverhalt informiert und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung  aufgefordert. 

Die notwendige Datensicherung haben wir von einer Fremdfirma durchführen lassen, die dabei entstandenen Kosten (75 EU) haben wir weitergereicht.

Wir haben in dem Schreiben auch nett und freundlich darauf hingewiesen, dass wir bewusst auf die Einschaltung eines teuren Anwalts verzichtet haben, eben um die Kosten gering zu halten.


Was passierte dann ?

Der für das Ruhrgebiet zuständige Dipl.Ing. Frank Krüger schickte uns schon morgens um 6.40 Uhr eine Mail mit beleidigendem Inhalt (Vollidiot)
Ein Rechtsanwalt Daniel Jansen meldete sich für einen von uns angeschriebenen Dipl.Ing Koch in Köln, 4 weitere Franchisingnehmer aus diesem Werbesystem meldeten sch schriftlich mit wortlautgleichen Schreiben und schickten uns die geforderte Unterlassungserklärung.

Die von uns angegriffene Werbeaussage wurde dann plötzlich vom zuständigen Admin aus dem Internetauftritt entfernt !

Bei unserem Anwalt hatte er sich bis dahin nicht gemeldet, obwohl es die Antwortpflicht des Abgemahnten gibt.

Wegen der 75 EURO Kostenpauschale regten sich manche doch so sehr auf, dass wir uns wirklich fragen, ob diese Herren nicht rechnen können ?

Eine per Anwalt ausgesprochene Abmahnung löst je nach Streitwert eine Rechnung in Höhe von ca 1000 EURO aus.
Eine einstweilige Verfügung bei Gericht kostet auch, je nach Streitwert, ca 800 EURO.
Ein Hauptverhandlungstermin kostet weitere Hunderte EUROS !

  
Nimmt man nur einmal an, dass je Einzelfall 2000 EURO an Kosten entstanden wären, dann hätte jeder einzelne dieser Herren 1925 EURO gespart.

Warum gespart ?

Weil wir eben darauf verzichtet haben in jedem Einzelfall eine teure Anwaltsabmahnung aussprechen zu lassen.

Können diese Herren etwa nicht rechnen ?

Aber es geht noch weiter:

Wie in solchen Fällen üblich wird die sogenannte Aktivlegitimation angegriffen, der Einwand   "unclean hands" wurde auch gebracht, der Begriff Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung mehr als einmal !

Was soll ein gegnerischer Anwalt aber auch tun, wenn die angegriffene Werbung eindeutig rechtswidrig ist ? Irgendwie muss er dieses Mandat ja abarbeiten, Geld verdienen will er auch noch, soll er dem Mandanten etwa sagen, dass er mit der Werbung Bockmist gebaut hat, dass es das beste ist, so etwas zu unterlassen, die Unterlassungserklärung abzugeben und ihn dann wegschicken ?


Das bringt wenig Mandatsumsatz.

Es bringt mehr den oder die Mandanten auf die Prozesschiene zu schieben.

Abgerechnet wird zum Schluss !

Diese Werbeaussage Honorare ab 400,00 EURO zuz. 19 % MwST  wurde ja schnell von der Internetseite entfernt; man muss jetzt fragen : 

Warum wohl ?
Etwa weil die Mandanten im Recht sind ?

Wohl kaum !

Interessant wird es jetzt in der nächsten Runde der Auseinandersetzung !
Wir haben bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereicht.
Mal abwarten, ob das Gericht den so durchwinkt oder ob eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.

Ab jetzt verdienen die Anwälte an dem Verfahren !

Wir werden weiter berichten.
D.P.Müller
Redaktion









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