In einem
aktuellen anhängigen wettbewerbsrechtlichen Verfahren mussten wir
erstaunlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass einer dieser Herren Dipl.
Ingenieure uns sehr grob beschimpfte und auch strafrechtlich relevant mit dem
Ausdruck "Vollidiot" beleidigte.
Was war
passiert ?
Die
"Der Hausinspektor GMBH" mit Sitz in Ganderkese in Norddeutschland
warb in Ihrer Internetseite
www.der-hausinspektor.de seit mehr als 10 Jahren für die Erstellung von
Gutachten bei Immobilienerwerb; zu den anfallenden Kosten fand sich die
Werbeaussage
Honorare ab
400,00 EURO zuz. 19 % MwST
Das ist ein ganz eindeutiger Verstoß gegen Preisangabenverordnung.
Einer
unserer Kunden hatte sich dazu bei uns beschwert.
Deshalb
haben wir uns den vorliegenden Sachverhalt einmal näher angeschaut.
Feststellen
konnten wir, dass diese GMBH offenbar mit Franchisingpartnern in ganz
Deutschland kooperierte, auf der Homepage findet sich eine entsprechende
Deutschlandkarte mit den Anschriften dieser Partner.
Für jeden
einzelnen dieser Partner, insgesamt für 25 Einzelbüros, ist zusätzlich in der
Homepage eine Unterseite anklickbar.
Zum Beispiel
so wie diese: https://www.der-hausinspektor.de/bausachverstaendiger-bochum
Diese Seite
gehört zu
Dipl. Ing. Frank Krüger Werdener
Straße 28 · 45219 Essen
Auf allen
Unterseiten stand die wettbewerbsrechtlich unzulässige Preisangabe.
Honorare ab 400,00 EURO zuz. 19 % MwST
(400 EURO für ein Gutachten eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in Deutschland mit einem Wert von 150 000 - 250 000 EURO ?
Was sagt die HOAI denn dazu ? )
Ist das etwa eine Lockvogelwerbung und das erstellte Gutachten kostet am Ende doch vierstellig ?
Denn was kann ein Gutachter, der in der Regel einen Stundensatz von ca 150 EURO berechnet, für 400 EURO Honorar überhaupt leisten ? Nur 2,6 Stunden Zeiteinsatz !
Er muss das zu begutachtende Objekt anfahren, er muss es begehen, er muss messen, Daten aufschreiben, er muss Fotos machen, am Ende muss er auch noch alles im Büro zu einem schriftlichen Gutachten ausarbeiten und drucken, damit der Auftraggeber auch etwas in die Hand bekommt, was den Namen Gutachten verdient.
Alles für 400 EURO ? Unmöglich !
Nach
Rücksprache mit unserem Anwalt entschlossen wir uns dazu, den Betreiber der
Internetseite, die GMBH sowie eine der Unterseiten auf Unterlassung dieser
unzulässigen Werbung in Anspruch zu nehmen.
Wir
verzichteten absichtlich darauf alle Einzelseiten einzeln anwaltlich
kostenpflichtig abmahnen zu lassen.
Die
einzelnen Seitenverantwortlichen wurden dann mit dem vom Anwalt vorgegebenen
Text von uns angeschrieben (abgemahnt), über den Sachverhalt informiert und zur
Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Die notwendige Datensicherung
haben wir von einer Fremdfirma durchführen lassen, die dabei entstandenen
Kosten (75 EU) haben wir weitergereicht.
Wir haben in
dem Schreiben auch nett und freundlich darauf hingewiesen, dass wir bewusst auf
die Einschaltung eines teuren Anwalts verzichtet haben, eben um die Kosten
gering zu halten.
Was
passierte dann ?
Der für das
Ruhrgebiet zuständige Dipl.Ing. Frank Krüger schickte uns schon morgens um 6.40
Uhr eine Mail mit beleidigendem Inhalt (Vollidiot)
Ein
Rechtsanwalt Daniel Jansen meldete sich für einen von uns angeschriebenen
Dipl.Ing Koch in Köln, 4 weitere Franchisingnehmer aus diesem Werbesystem
meldeten sch schriftlich mit wortlautgleichen Schreiben und schickten uns die
geforderte Unterlassungserklärung.
Die von uns
angegriffene Werbeaussage wurde dann plötzlich vom zuständigen Admin aus dem Internetauftritt
entfernt !
Bei unserem Anwalt hatte er sich bis dahin nicht gemeldet, obwohl es die Antwortpflicht des Abgemahnten gibt.
Wegen der 75
EURO Kostenpauschale regten sich manche doch so sehr auf, dass wir uns wirklich
fragen, ob diese Herren nicht rechnen können ?
Eine per
Anwalt ausgesprochene Abmahnung löst je nach Streitwert eine Rechnung in Höhe
von ca 1000 EURO aus.
Eine
einstweilige Verfügung bei Gericht kostet auch, je nach Streitwert, ca 800
EURO.
Ein
Hauptverhandlungstermin kostet weitere Hunderte EUROS !
Nimmt man
nur einmal an, dass je Einzelfall 2000 EURO an Kosten entstanden wären, dann hätte jeder
einzelne dieser Herren 1925 EURO gespart.
Warum
gespart ?
Weil wir
eben darauf verzichtet haben in jedem Einzelfall eine teure Anwaltsabmahnung
aussprechen zu lassen.
Können diese
Herren etwa nicht rechnen ?
Aber es geht
noch weiter:
Wie in
solchen Fällen üblich wird die sogenannte Aktivlegitimation angegriffen, der
Einwand "unclean hands" wurde
auch gebracht, der Begriff Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung mehr als
einmal !
Was soll ein
gegnerischer Anwalt aber auch tun, wenn die angegriffene Werbung eindeutig
rechtswidrig ist ? Irgendwie muss er dieses Mandat ja abarbeiten, Geld
verdienen will er auch noch, soll er dem Mandanten etwa sagen, dass er mit der
Werbung Bockmist gebaut hat, dass es das beste ist, so etwas zu unterlassen,
die Unterlassungserklärung abzugeben und ihn dann wegschicken ?
Das bringt
wenig Mandatsumsatz.
Es bringt
mehr den oder die Mandanten auf die Prozesschiene zu schieben.
Abgerechnet
wird zum Schluss !
Diese
Werbeaussage Honorare ab 400,00 EURO zuz. 19 % MwST wurde ja schnell von der Internetseite
entfernt; man muss jetzt fragen :
Warum wohl ?
Etwa weil die
Mandanten im Recht sind ?
Wohl kaum !
Interessant
wird es jetzt in der nächsten Runde der Auseinandersetzung !
Wir haben
bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht
eingereicht.
Mal
abwarten, ob das Gericht den so durchwinkt oder ob eine mündliche Verhandlung
anberaumt wird.
Ab jetzt
verdienen die Anwälte an dem Verfahren !
Wir werden weiter berichten.
D.P.Müller
Redaktion
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen