In dem Portal gibt es eine Städteliste, in der regional zuständige Personen mit ihren Kontaktdaten als Gutachter benannt sind.
Diese Gutachter bekommen über dieses Portal Kundenkontakte, bekommen so auch Aufträge und können diese dann auch abrechnen.
Die Frage ist: Abrechnen in welcher Höhe ?
Zur Honorarhöhe gibt es verschiedene Vorschriften, Richtlinien oder Empfehlungen.
1. Gerichtsgutachten sind grundsätzlich auf gesetzlicher Grundlage (JVEG) abzurechnen.
2. Bei sonstigen Gutachten handelt es sich immer um einen Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB und um eine Architekten - bzw. Ingenieursleistung im Sinne gem- der HOAI.
Die Organisation "Der Hausinspektor" bietet Hausbewertungen für Privatpersonen an, so dass hier der Punkt 2 zutrifft.
Für Häuser gibt es in Deutschland Durchschnittswerte, so ist ein Haus mit 125 qm Wohnfläche im tiefsten Westerwald einfach weniger wert als ein Haus mit 125 qm Wohnfläche in der Metropole München. In München kostet z.B. ein Reihenhaus ca 8o0 000 - 1,2 Millionen Euro.
Siehe: https://www.immowert-kaiser.net/immobilienwert/M%C3%BCnchen
Der "Hausinspektor" Gutachter Herr Herbert S. Kaiser aus Anger bei München veröffentlicht auf seiner Internetseite https://www.immowert-kaiser.net/honorar auch seine Honorare für Gutachten.
Erstaunlicherweise fangen diese Honorare bei einem Kurzgutachten erst bei 890 EURO und bei einem ausführlichen Gutachten erst bei 1995 EURO an. Dann gibt es eine lange Zuschlagsliste z.B. mit der Position
"Ermittlung der Wohnfläche auf Basis vor Ort aufgenommener Raummaße inkl. Erstellung einer Planskizze ab 395 EURO - 695 Euro."
Dazu findet sich dieser Hinweis:
Hinweis zu Pauschalpreisen und zur gesetzlichen Mehrwertsteuer:
Die angeführten Pauschalpreise orientieren sich an der Honorartabelle des BDGS (Bundesverband deutscher Grundstückssachverständiger). Bei allen angegebenen Honoraren ist jeweils die gesetzliche MwSt. beinhaltet.
Wenn man sich dann diese Honorartabelle unter https://www.bdgs.de/infopool/vergutung-fur-immobilienbewertungen/ ansieht muss man feststellen, dass diese bei einem Wert von 100 000 EURO ein Honorar ab 1000 EURO ausweist.
Konkret heisst das:
Es gibt das jahrelang beworbene Honorar 400 EURO zuz.MWST für Hausgutachten gar nicht !
Es handelte sich somit eindeutig um ein unzulässiges Lockangebot !
Was man von Dipl.Ing. und Architekten, die in Kenntnis der real entstehenden hohen Gutachterkosten mit nur 400 EURO Honorarhöhe werben halten soll bleibt jedem Leser selber überlassen.
Unsere Meinung: NICHT EMPFEHLENSWERT !
Was man von Dipl.Ing. und Architekten, die in Kenntnis der real entstehenden hohen Gutachterkosten mit nur 400 EURO Honorarhöhe werben halten soll bleibt jedem Leser selber überlassen.
Unsere Meinung: NICHT EMPFEHLENSWERT !
D.P.Müller
Redaktion
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