§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Existenz dieses Paragraphen scheint vielen Sachverstaendigen schlichtweg egal zu sein.
Beim Aufbau unseres Sachverstaendigenregisters haben wir es jetzt schon mehrfach mit Büros zu tun gehabt, die Titelmissbrauch betreiben.
Aber was tut man nicht alles, wenn man an anderer Leute Geld kommen will ?
Wir geben unsere Erkenntnisse auf jeden Fall immer an die zuständigen Behörden weiter.
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