Schädlingsbefall: Wer haftet, wenn zwei Handwerker pfuschen
26.6.2020 – Zwei Handwerkerfirmen waren damit beauftragt worden, das Dachgeschoss eines Hauses zu sanieren. Dabei hatten sie es unterlassen, die Bauherrin auf erkennbaren Schädlingsbefall hinzuweisen. Die Unternehmen sind daher zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Landgericht Bremen mit Urteil vom 14. Februar 2020 entschieden (4 O 1372/12).
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