Mittwoch, 24. Juni 2020

Zertifizierung

Mehr SCHEIN als SEIN ?

In den letzten Jahren hat es eine Vielzahl von Neugründungen von Zertifizierungsgesellschaften gegeben. Diese versuchen zunehmend, ihre Dienstleistungen auch an Sachverständige zu verkaufen. Neben der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems werden auch Personalzertifizierungen angeboten. Bei einer Zertifizierung des Qualitätsmanagements handelt es sich - vereinfacht dargestellt - um die Definition und Festschreibung bestimmter Arbeitsabläufe, um bestimmte organisatorische Strukturen sicherzustellen. Eine solche Zertifizierung sagt somit weder etwas über die Qualität der Produkte oder der Dienstleistungen noch über die Qualifikation des Sachverständigen aus. Der letztgenannte Aspekt ist hingegen Grundlage für eine Personalzertifizierung. Mit einer solchen wird eine besondere Sach- und Fachkenntnis dokumentiert.

Immer mehr Sachverständige und Unternehmen lassen ihr Qualitätsmanagement zertifizieren (QM-Zertifizierung). Andere streben eine Personalzertifizierung an. Alle verfolgen damit immer auch das Ziel, mit dieser Zertifizierung zu werben. Erweckt die Werbung mit der QM-Zertifizierung allerdings den Eindruck, dass auch die Dienstleistung oder die Person des Sachverständigen zertifiziert sei, liegt ein lauterkeitsrechtlicher Verstoß vor. Im Rahmen der Werbung mit Zertifizierungen muss daher ein besonderes Augenmerk auf die Wahl der Formulierungen gelegt werden.
D.P.Müller

Ein ganz besonderer Fall ist der der Zertifizierungsgesellschaft 
www.iq-zert.de aus St.Augustin.
Obwohl diese Gesellschaft seit 2018 selbst nicht mehr dazu berechtigt ist Zertifizierungen anzubieten / durchzuführen, somit auch die jährlichen Überprüfungen und die alle 3 Jahre vorgesehenen Rezertifizierungen nicht mehr stattfinden und obwohl deshalb alle in der Vergangenheit ausgestellten Zertifikate nicht mehr genutzt werden dürfen sind noch viele "zertifizierte" Sachverstandige damit unterwegs.

Beispiel:

Europäisch zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz

IQ-Zert Nr. S957

Teilweise gibt es z.B. Sachverstaendige für Brandschutz, die sich auf ein einziges Zertifikat dieser Gesellschaft stützen, was sie irgendwann in der Vergangenheit einmal bekommen haben, und die das nach geltendem Recht gar nicht nutzen dürfen.

Der Kunde merkt es nicht, der Kunde glaubt es hier mit einem absoluten Fachmann zu tun zu haben.
Veröffentlicht unter 
https://sachverstaendigenrgister.blogspot.com/p/redaktion.html


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