Dienstag, 23. Juni 2020

Gütestelle Honorar Vergaberecht

Nachfolgendes Merkblatt dient dazu Verbraucher über ihre Rechte speziell im Zusammenhang mit Leistungen von Architekten und Ingenieuren zu informieren. Im Merkblatt wird nur auf das Wichtigste verwiesen und der Verbraucher sollte sich auch über dieses Merkblatt hinaus informieren. Dabei geht es um Verbraucher, die z. B. als Bauherrn eines Einfamilienhauses Leistungen der Architekten und Ingenieure in Anspruch nehmen. Das können Leistungen des Architekten sein, der das Haus entwirft, Leistungen eines Tragwerksplaners, der die statischen Berechnungen für das Haus vornimmt, oder Leistungen eines Ingenieurs für Technische Gebäudeausrüstung, der die Heizung des Gebäudes plant.

Quelle / Volltext

https://www.ghv-guetestelle.de/media/mb_verbraucherschutzrechte.pdf

GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
Friedrichsplatz 6
68165 Mannheim
Telefon 0621.860 861-0

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