Mittwoch, 22. Juli 2020

Das Recht der Sachverständigen

Wenn die öffentliche Hand einen staatlich anerkannten Sachverständigen ernennt, untersteht dieser der Aufsicht des Staates – diesen Titel widerrechtlich zu führen wird hart bestraft.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellen hingegen die Stufe zwischen einen staatlich anerkannten und einem freien Gutachter dar. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann zwar Privataufträge annehmen, muss eventuellen Gerichtsaufträgen allerdings den Vorrang geben. 

Wenn sich ein Bausachverständiger um die Anerkennung des Staates oder eine öffentliche Bestellung bemüht, darf er ab diesem Zeitpunkt übrigens keine Werbung mehr für sich oder sein Büro schalten.


Leider ist auch hier festzustellen, dass es viele 

"öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"  mit diesen Vorschriften nicht so ernst nehmen.

Manche von Ihnen betreiben zusätzlich noch Firmen, vielleicht einen Malerbetrieb oder auch ein Bauunternehmen, und bewerben das zusammen mit der Sachverständigentätigkeit auf einer Internetseite.

Das ist unzulässig !

D.P.Müller
Redaktion

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