Mittwoch, 22. Juli 2020

Guter Anwalt - schlechter Anwalt ?

Unser anhängiger wettbewerbsrechtlicher  Rechtsstreit mit der Organisation bauexperte.club schlägt ja mittlerweile grosse Wellen im Internet.

Mit dazu beigetragen hat die Tatsache, dass einer unserer gegnerischen Anwälte auf seiner eigenen Internetseite über diese Auseinandersetzung berichtet.

Das nehmen wir zum Anlass, an dieser Stelle einmal über das Vorgehen solcher Anwälte zu berichten.

Vorweg:

1.Der an Krebs verstorbene ehemalige Richter Dr.Kamann aus Werl hatte sich nach seiner Pensionierung als Richter noch als Rechtsanwalt betätigt. 

Und zwar in einer bundesweit wohl einzigartigen Form:
Er verteidigte als Strafverteidiger seine Mandanten, ohne auch nur einen Euro Honorar zu berechnen !
Auf die Frage eines Journalisten nach dem WARUM antwortete er:

Ich habe als Jurist und Richter in meinem Leben so oft Mist fabriziert, dass ich jetzt meine Schuld an der Gesellschaft abtrage, indem ich kostenlos verteidige. Einige Monate später war er tot !

2.Früher einmal war der Anwaltsberuf eine Lizenz zum Geldverdienen ! Die Zeiten sind allerdings lange vorbei. Heute streiten in Deutschland ca 150 000 zugelassene Anwälte um den jährlichen Gebührenkuchen.
Es gibt Anwälte, bei denen die erste Robe vom Sozialamt bezahlt wird ebenso wie Anwälte, die nebenbei einer sicheren Nebenbeschäftigung nachgehen.
Es gibt Anwälte, die sich immer wieder auf Stellenanzeigen bewerben, um irgendwo eine sichere sozialversicherungspflichtige Anstellung zu bekommen.
Es gibt Anwälte, die schlichtweg gesagt kein Auskommen mit dem Einkommen haben !
Es gibt Anwälte, die vorsätzlich Mandanten schädigen, die Gelder auf Anderkonten verschwinden lassen usw.
Es gibt Anwälte, die wegen solcher Verfehlungen letztlich auch strafrechtlich verurteilt werden !

Anwälte sind also auch nur Menschen !
Allerdings Menschen mit einer juristischen Ausbildung, die es Ihnen ermöglicht, das eigene Vorgehen so zu gestalten, daß sie Mandanten abkassieren können, ohne daß diese Mandanten eine Chance haben, das zu verhindern.

3.Wie arbeitet Ihr Anwalt ?

Es ist somit für den Anwalt ebenso wichtig wie für den Sachverständigen überhaupt erst einmal einen Kundenkontakt zu bekommen.
Dieser erste Kontakt muss ausgebaut werden, bis der Kunde einen Auftrag erteilt bzw. eine Anwaltsvollmacht unterschreibt !

Ein Weg dahin ist z.B. die eigene Medienpräsenz.

Früher verstand man unter Medien TV, Radio und Fernsehen !

Rechtsanwalt Rolf Bossi aus München war z.B. sehr mediengeil und verstand es sich in Szene zu setzen, so dass er bundesweit als Strafverteidiger gebucht wurde.

Heute gibt es das Internet und selbst ein erfolgloser drittklassiger Anwalt kann sich mit wenigen Kosten eine Super - Medienpräsenz aufbauen.

Beispiel: Der Diesel Skandal.

Schnell waren hier Kanzleien im Internet zu finden, die zu Beginn des Skandals das Thema aufgriffen und darüber auf Ihren eigenen Seiten im Internet berichteten.

Die ratsuchenden Autobesitzer lasen diese Berichte und erteilten dann diesen Kanzleien die Mandate. Ein Riesengeschäft für die Kanzleien !

Beispiel : Abmahnungen / z.B.Filesharing-Abmahnungen

Mittlerweile gibt es Kanzleien, die im Internet eigene Seiten zum Abmahnrecht unterhalten und da über Fälle berichten.
Grösstenteils sind es Fälle irgendwo aus Deutschland, mit denen die Kanzlei nie etwas zu tun hatte. 

Was denkt aber der Mandant, der eine Abmahnung erhalten hat und der im Internet nach Informationen sucht ? 

Diese Kanzlei hat aber Ahnung !
Wenn er dann noch das Angebot erhält, seinen Fall dort erst einmal kostenlos vorstellen zu können so ist das Mandat schon fast erteilt.

So sieht z.B.die Werbung aus:

Treten Sie mit uns in Kontakt.

Schildern Sie Ihr Anliegen oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zu. Es entstehen hierdurch keine Kosten!
So sieht z.B.die Werbung aus:
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
  • Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
  • Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
  • Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
  • Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
  • Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

Keine Kosten  .... Kostenlos....
Welcher Mandant liest das nicht gerne ?

Und schon nimmt er Kontakt mit dieser Kanzlei auf.
Ein Riesengeschäft für diese so werbenden Kanzleien !

Ein Anwalt, der keine Kosten berechnet ?
Geht nicht, gibt es nicht, ist auch unzulässig !

Aber wann werden doch Kosten berechnet ?

Das geht dann z.B. so weiter:

Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und
  •  außergerichtliches Tätigwerden
  • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
  • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

Was ist der Pauschalpreis ? 300 EURO ?

Das ist ja ein interessantes Angebot werden viele Mandanten denken!
Also wird das Mandat erteilt.

Nur was stand da im kleingedruckten ?


"außergerichtliches Tätigwerden"

Was ist aber, wenn der Abmahnfall dann entgegen der in der Erstberatung gehörten Erklärungen dann doch zum Gerichtsfall wird ?

Wenn der Abmahner doch beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt und als Streitwert z.B. 30 000 einsetzt ?
Und wenn das Gericht antragsgemäss entscheidet ?

Erfahrungsgemäss raten die Anwälte dann dazu gegen den Gerichtsbeschluss vorzugehen.

Welche Gebühren verdient die Kanzlei dann ?
1000 Euro ? 2000 Euro ? 3000 Euro ?

Was kann der Mandant dann überhaupt noch machen ?

Dem mandatierten Anwalt, der bereits die 300 Euro kassiert hat, das Mandat entziehen ?

Einen neuen Anwalt beauftragen ? Am Landgericht ist Anwaltszwang, als Mandant kann man da nicht alleine auftreten.

Probleme über Probleme, und im Hintergrund sitzen die Anwälte und reiben sich die Hände, denn ein solcher Mandant kann jetzt abkassiert werden !

Das anwaltliche Gebührenrecht gibt das her.

Und wenn am Ende das gesamte Verfahren verloren geht...

Egal !!! 
Der Anwalt hat sein Geld verdient !

Und durch die schöne Internetpräsenz stehen schon wieder neue Mandaten in der Warteschleife.

D.P.Müller
Redaktion

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