Grund: Sie ist nur Dipl.Ing. und betreibt ein Schimmelpilz-Labor. Zusätzlich ist sie Sachverstaendige für Schimmelschäden.
Was diese Dipl.Ing. dazu bewegt hat im Internet zusätzlich Werbung mit dem Begriff Architekt zu machen
"Rufen Sie mich an, wenn Sie einen Architekten in Bielefeld suchen"
kann sie demnächst den Richtern am zuständigen Landgericht erklären.
Leider hat sie uns gegenüber keine Unterlassungserklärung abgegeben sondern nur die Internetseite dahingehend geändert, daß sie die Werbetexte herausgenommen hat.
Seit der Änderung erscheint nur: 404 Page NOT FOUND
Nach der geltenden Rechtsprechung reicht es nicht aus die falsche Werbung nur zu entfernen oder zu unterlassen, es muss eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, damit die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird.
Bei Gericht wird es jetzt auch teuer, es fallen Gerichtskosten an, zusätzlich müssen die Anwaltskosten gezahlt werden.
Wir werden hier über den Fortgang des eingeleiteten Gerichtsverfahrens berichten
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