Dienstag, 28. Juli 2020

Rechtsprechung: „Architektur“ nur mit Architekt

„Architektur“ nur mit Architekt

Wo werbewirksam „Architektur“ draufsteht, soll Architektur drin sein. Und das können nur Architekten gewährleisten, also als solche in die Architektenliste eingetragene Personen. So entschied erfreulich klar kürzlich auch ein hohes Gericht

Quelle / Volltext 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen