Wir mussten in den letzten Tagen einige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem Wettbewerbsgesetz UWG versenden.
Einige Sachverstaendige haben es mit Ihren Internetwerbungen aber auch wirklich zu toll getrieben.
Da wurde getäuscht, übertrieben und gelogen daß sich fast die Internetbalken gebogen haben.
Leider haben nicht alle abgemahnten Sachverstaendige die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.
Wir haben deshalb jetzt auch damit begonnen die ersten Anträge an die Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten zu stellen.
Dort enstehen zwar auch Gebühren, aber die sind wesentlich geringer als die Gerichtsgebühren / Anwaltsgebühren in einem einstweiligen Verfügungsverfahren an einem Landgericht.
In Berlin sind es z.B. nur 55 EURO:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstr. 85 Berlin
https://www.schlichten-in-berlin.de/
Die Schlichtungsstellen sind auch mit Fachleuten besetzt, die Parteien werden auch persönlich geladen, was bedeutet, dass z.B. ein Wettbewerbsstörer aus Starnberg bei München extra nach Berlin anreisen muss, wenn die dortige Einigungsstelle angerufen wird.
Für uns ist die IHK Münster zuständig, die hat Sitzungstermine in Münster und in Gelsenkirchen.
https://www.ihk-nordwestfalen.de/ihk-service/recht/schlichtungs-und-schiedsverfahren/einigungsstelle-fuer-wettbewerbsrechtliche-streitigkeiten-3614124
IBH - Information-Beratung-Hilfe für Bauherren bei Baupfusch und Baumängeln. Redaktion: 02383 - 9182775 Informationsblog für alle Themen rund um die Immobile
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Dienstag, 7. Juli 2020
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