Mittwoch, 1. Juli 2020

OLG Hamm untersagt Sachverstaendigem die Werbung mit zuz.MWST

In einem von uns angestrengten Gerichtsverfahren hat das OLG Hamm am 24.6.2020 unter dem Az. I-4 W  56 / 20 entschieden, dass nicht mit der Werbeaussage  

400€ + 19% Mwst

für Dienstleistungen von Sachverstaendigen geworben werden darf.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen